Der Zeuge ist für Behörden und Gerichte zunächst ein Beweismittel. Seine Aussage soll Ermittlungsbehörden oder Gerichte in die Lage versetzen, den „wahren“ Sachverhalt festzustellen. Damit dies gelingt, hat der Zeuge im Wesentlichen zwei Pflichten:
Hierbei handelt es sich um staatsbürgerliche Pflichten. Sie treffen alle deutschen Staatsangehörigen sowie Ausländer, wenn sie sich im Inland aufhalten.
Erscheint der Zeuge nicht oder verweigert er unberechtigt das Zeugnis, kann er polizeilich vorgeführt werden. Zudem können ihm die Kosten auferlegt werden, die durch sein Fernbleiben entstehen.
Die Rechtsprechung betont zwar, der Zeuge sei kein bloßes Objekt des Verfahrens. Aber wahr ist auch, dass er nur relativ wenige Rechte hat.
Zentral ist zunächst das Recht, die Antwort auf solche Fragen zu verweigern, durch die der Zeuge sich selbst oder nahe Angehörige der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen könnte. Insoweit gilt kurz gesagt Folgendes:
Ob dies der Fall ist, wird der Zeuge allein kaum zuverlässig einschätzen können. Insoweit ist auch zu bedenken, dass er grundsätzlich kein Recht auf Akteneinsicht hat. Er weiß daher regelmäßig nicht, welche Kenntnisse andere Verfahrensbeteiligte (Gericht, Ermittlungsbehörden etc.) haben, wenn sie ihn befragen. Auch kann er kaum vorhersehen, welche Unterlagen ihm ggf. vorgehalten werden. Und spontan etwa zu einer acht Jahre alten E-Mail etwas sagen zu sollen, kann auch einen redlichen Zeugen unter erheblichen Stress setzen.
Der Gesetzgeber gesteht dem Zeugen durch § 68b StPO u.a. zur Wahrung dieses Rechtes zu, in jeder Lage des Verfahrens anwaltlichen Beistand zu suchen. Hierdurch sollen die strukturellen Nachteile für den Zeugen gemildert werden. Und erfahrene Anwältinnen oder Anwälte werden in der Lage sein, mögliche Gefahren für den Zeugen zu erkennen und seine Rechte zu schützen, bevor sie verletzt werden. Der Zeugenbeistand wird u.a. darauf achten, dass
Die Begleitung durch einen Zeugenbeistand sorgt daher für Fairness und Waffengleichheit im Verfahren. Sie ist eine professionelle Reaktion und mit Sicherheit kein Anzeichen dafür, dass ein Zeuge etwas zu verbergen hat.
Wenn Sie als Zeuge in einem strafrechtlichen Verfahren oder vor einem Untersuchungsgremium gehört werden sollen, sprechen Sie uns an. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und begleiten sie gerne.