Nach derzeit noch geltender Rechtslage können sich Unternehmen zwar nicht selbst strafbar machen. Bereits jetzt können sie jedoch u.a. mit Bußgeldern sanktioniert werden, wenn gesetzliche Vertreter oder Führungskräfte ihre Pflichten verletzen. Kommt es zur Einleitung von Ermittlungen, wird nicht nur das Fehlverhalten der handelnden Personen untersucht. Im Zentrum des Interesses steht immer häufiger, ob das Unternehmen ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um Rechtsverstöße wirksam zu verhindern. Die Rechtsprechung erkennt ein effektives internes Kontrollsystem seit einigen Jahren als wichtigen Faktor bei der Zumessung eines Bußgeldes an.
Bereits seit mehreren Jahren wird darüber diskutiert, ob die geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität ausreicht. Anders als die meisten anderen Wirtschaftsnationen kennt das deutsche Recht bislang keine originäre Strafbarkeit juristischer Personen. Vor allem die in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Sachverhalte im Finanzsektor (u.a. „Cum/Ex“) oder der Automobilindustrie („Abgasskandal“) haben zu einem Umdenken geführt. Seit April 2020 liegt nunmehr ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Das „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ stellt die Sanktionierung von Verbänden bzw. Unternehmen auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Im Kern steht das sog. Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG). Dieses Gesetz sieht insbesondere die folgenden Neuerungen vor:
Wir vertreten und beraten Unternehmen umfassend im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen. Als Unternehmensanwälte übernehmen wir die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und koordinieren die Verteidigung der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter. Wir verfügen über umfassende prozessuale Erfahrung in der Abwehr unternehmensbezogener Sanktionen sowie der Einführung wirksamer Compliance-Strukturen. Hierbei arbeiten wir regelmäßig mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und IT-Forensikern zusammen.
Zunehmend werden Unternehmen selbst Opfer von Straftaten. Zum einen kann es sich um Straftaten handeln, die von Mitarbeitern begangen werden. In Betracht kommen insbesondere Unterschlagungs- bzw. Untreuedelikte oder eine unbefugte Verwertung von Betriebsgeheimnissen. Zum anderen kommen Straftaten durch externe Dritte in Betracht. Wir unterstützen bei der Aufklärung des Sachverhaltes und nehmen die Interessen des Unternehmens gegenüber Polizei, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahr. Wir erstatten Strafanzeigen und arbeiten im Verbund mit spezialisierten Zivilrechtlern an der Rückholung von Vermögenswerten.
Steuerstrafrecht, Unternehmensstrafrecht | 30.10.2020
JUVE Ranking 2020/2021
Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 nennt ADICK LINKE als führende Kanzlei für Individual- und Unternehmensverteidigung im Steuerstrafrecht.
Unternehmensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht | 15.09.2020
Vortrag im Rahmen des European Tax & Legal Forum
Am 26. und 27. November 2020 findet das European Tax & Legal Forum statt. Das zentrale Thema der Jahreskonferenz sind die Folgewirkungen der globalen Wirtschaftskrise einschließlich der Handlungsoptionen in der Rechts- und Steuerpraxis. Dr. Markus Adick spricht gemeinsam mit Dr. Patrick Teubner und Dr. Hanno Durth zu aktuellen Fragen der strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen.
Steuerstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht | 14.09.2020
Vortrag von Dr. Markus Adick zu internen Ermittlungen
Am 18. und 19.09.2020 findet das 32. StPO-Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V. statt. Das diesjährige Thema lautet „Eigene Ermittlungen der Verteidigung“. Dr. Markus Adick trägt zum Thema „Eigene Ermittlungen im Rahmen interner Erhebungen und bei der Verteidigung juristischer Personen – Die Verteidigung als Nachteil?“ vor. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den aktuellen Entwicklungen zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts.