Nach derzeit noch geltender Rechtslage können sich Unternehmen zwar nicht selbst strafbar machen. Bereits jetzt können sie jedoch u.a. mit Bußgeldern sanktioniert werden, wenn gesetzliche Vertreter oder Führungskräfte ihre Pflichten verletzen. Kommt es zur Einleitung von Ermittlungen, wird nicht nur das Fehlverhalten der handelnden Personen untersucht. Im Zentrum des Interesses steht immer häufiger, ob das Unternehmen ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um Rechtsverstöße wirksam zu verhindern. Die Rechtsprechung erkennt ein effektives internes Kontrollsystem seit einigen Jahren als wichtigen Faktor bei der Zumessung eines Bußgeldes an.
Bereits seit mehreren Jahren wird darüber diskutiert, ob die geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität ausreicht. Anders als die meisten anderen Wirtschaftsnationen kennt das deutsche Recht bislang keine originäre Strafbarkeit juristischer Personen. Vor allem die in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Sachverhalte im Finanzsektor (u.a. „Cum/Ex“) oder der Automobilindustrie („Abgasskandal“) haben zu einem Umdenken geführt. Seit April 2020 liegt nunmehr ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Das „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ stellt die Sanktionierung von Verbänden bzw. Unternehmen auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Im Kern steht das sog. Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG). Dieses Gesetz sieht insbesondere die folgenden Neuerungen vor:
Wir vertreten und beraten Unternehmen umfassend im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen. Als Unternehmensanwälte übernehmen wir die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und koordinieren die Verteidigung der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter. Wir verfügen über umfassende prozessuale Erfahrung in der Abwehr unternehmensbezogener Sanktionen sowie der Einführung wirksamer Compliance-Strukturen. Hierbei arbeiten wir regelmäßig mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und IT-Forensikern zusammen.
Zunehmend werden Unternehmen selbst Opfer von Straftaten. Zum einen kann es sich um Straftaten handeln, die von Mitarbeitern begangen werden. In Betracht kommen insbesondere Unterschlagungs- bzw. Untreuedelikte oder eine unbefugte Verwertung von Betriebsgeheimnissen. Zum anderen kommen Straftaten durch externe Dritte in Betracht. Wir unterstützen bei der Aufklärung des Sachverhaltes und nehmen die Interessen des Unternehmens gegenüber Polizei, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahr. Wir erstatten Strafanzeigen und arbeiten im Verbund mit spezialisierten Zivilrechtlern an der Rückholung von Vermögenswerten.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Specials | 13.11.2023
WiWo: Auszeichnung als Top-Anwalt und Top-Kanzlei für Steuerstrafrecht 2023
Das Ranking beruht auf einer Befragung von mehr als 820 Juristen in 112 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Hiernach gehört Dr. Markus Adick zu den Top-Anwälten im Steuerstrafrecht sowie ADICK LINKE zu den bundesweit besten Kanzleien für Steuerstrafrecht.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 11.09.2023
FOCUS Ranking 2023 : Top-Wirtschaftskanzlei und Top-Rechtsanwalt im Strafrecht
Der FOCUS zeichnet ADICK LINKE im Jahr 2023 erneut als bundesweit empfohlene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht aus. Daneben wurde Dr. Markus Adick auch persönlich als einer der renommiertesten Strafverteidiger ausgezeichnet.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 24.08.2023
Dr. Markus Adick hält Vorlesung im Wirtschaftsstrafrecht
Die Universität Mannheim hat Dr. Markus Adick auch zum Herbstsemester 2023 einen Lehrauftrag im Wirtschaftsstrafrecht erteilt. Die Vorlesung findet jeweils Mittwochs statt.