Die Bereitschaft der Ermittlungsbehörden, Fehlverhalten im Wirtschaftsleben auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. In vielen Bundesländern existieren Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsdelikte, deren Ermittler über besondere Expertise verfügen. Sie gehen dem Verdacht auf unrechtmäßiges Verhalten konsequent nach. Die Schwelle für die Einleitung von Ermittlungen liegt niedrig. Wird ein sog. Anfangsverdacht angenommen, ist das Spektrum möglicher Ermittlungsmaßnahmen breit.
Es drohen insbesondere Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen, Beschlagnahme von Unterlagen und Daten sowie die Pfändung von Vermögen. Die Folgen solcher Maßnahmen sind oftmals nicht oder nur schwer heilbar. Sie reichen vom Verlust der Reputation bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern bis zu persönlichen Belastungen, die ein oft über Jahre andauerndes Verfahren auslösen kann. Wer zum ersten Mal mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert ist, findet sich in einem unbekannten Umfeld wieder, in dem völlig andere Regeln als im Wirtschaftsleben gelten. Wirtschaftsstrafverfahren gehen oft an die Substanz – nicht nur finanziell.
Als Strafverteidiger, als Berater oder als Zeugenbeistand. Von der Einleitung von Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, welche Strategie wann hilft und worauf es in der jeweiligen Situation ankommt. Unsere Einschätzung ist realistisch und vernünftig. Wir helfen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und eine solide Verteidigung aufzubauen. Besonderen Wert legen wir darauf, Verfahren möglichst geräuschlos und schnell zu erledigen. Wir arbeiten reibungslos und kollegial im Rahmen von Sockelverteidigungen.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 31.03.2023
Auszeichnung im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht
Die WirtschaftsWoche zeichnet die Kanzlei ADICK LINKE auch in 2023 als „Top-Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht“ aus. Ferner zählt das Wirtschaftsmagazin FOCUS die Kanzlei ADICK LINKE im Jahr 2023 erneut zu den Top-Steuerkanzleien.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 15.02.2023
Auszeichnung im Wirtschaftsstrafrecht
Der internationale Branchendienst Legal500 zeichnet ADICK LINKE im Jahr 2023 als führende Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht aus. Zur Begründung heißt es u.a.: „Markus Adick als auch Leonie Linke behandeln die an sie herangetragenen strafrechtlichen Themen mit großem Fingerspitzengefühl und geben den Mandanten ein sehr gutes Gefühl. Die Ergebnisse bisher waren durchgängig und ausschließlich positiv. Es ist den beiden immer wieder gelungen, komplexe Situationen so aufzubereiten und darzustellen, dass sie in strafrechtlichen Verfahren sinnvoll eingesetzt werden konnten. Hierbei besonders hervorzuheben ist, dass beide immer auf eine rasche Erledigung hingewirkt haben.“ Ferner sind Dr. Markus Adick und Leonie Linke, LL.M. als empfohlene Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht gelistet.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 11.04.2022
Auszeichnung im Steuerrecht durch FOCUS
Das Wirtschaftsmagazin FOCUS zählt ADICK LINKE im Jahr 2022 zu den Top-Steuerkanzleien. Damit gehört die Kanzlei auch im materiellen Steuerrecht zu den besonders häufig empfohlenen Sozietäten.