Wirtschaftsstrafrecht

Realistische Beratung und solide Verteidigung.

Das Wirtschaftsstrafrecht regelt die Sanktionen für Rechtsverstöße, die typischerweise bei wirtschaftlicher Tätigkeit begangen werden. 

Die Erscheinungsformen strafrechtlich relevanten Verhaltens mit wirtschaftlichem Bezug (sog. „white collar crime“) sind äußerst vielfältig. Es gibt eine Vielzahl von Straf- und Bußgeldtatbeständen, die sich in unterschiedlichen Spezialgesetzen finden. Im Kern des Wirtschaftsstrafrechts stehen dabei insbesondere

  • Betrug und Untreue,
  • Korruptionsdelikte,
  • Wettbewerbsdelikte,
  • Insolvenzdelikte,
  • der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie
  • Bilanz- und Buchführungsdelikte.

Die Bereitschaft der Ermittlungsbehörden, Fehlverhalten im Wirtschaftsleben auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. In vielen Bundesländern existieren Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsdelikte, deren Ermittler über besondere Expertise verfügen. Sie gehen dem Verdacht auf unrechtmäßiges Verhalten konsequent nach. Die Schwelle für die Einleitung von Ermittlungen liegt niedrig. Wird ein sog. Anfangsverdacht angenommen, ist das Spektrum möglicher Ermittlungsmaßnahmen breit.

 

Es drohen insbesondere Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen, Beschlagnahme von Unterlagen und Daten sowie die Pfändung von Vermögen. Die Folgen solcher Maßnahmen sind oftmals nicht oder nur schwer heilbar. Sie reichen vom Verlust der Reputation bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern bis zu persönlichen Belastungen, die ein oft über Jahre andauerndes Verfahren auslösen kann. Wer zum ersten Mal mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert ist, findet sich in einem unbekannten Umfeld wieder, in dem völlig andere Regeln als im Wirtschaftsleben gelten. Wirtschaftsstrafverfahren gehen oft an die Substanz – nicht nur finanziell.

Wir stehen betroffenen Personen in jedem Verfahrensstadium zur Seite.

Als Strafverteidiger, als Berater oder als Zeugenbeistand. Von der Einleitung von Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, welche Strategie wann hilft und worauf es in der jeweiligen Situation ankommt. Unsere Einschätzung ist realistisch und vernünftig. Wir helfen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und eine solide Verteidigung aufzubauen. Besonderen Wert legen wir darauf, Verfahren möglichst geräuschlos und schnell zu erledigen. Wir arbeiten reibungslos und kollegial im Rahmen von Sockelverteidigungen.

Aktuelles


Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Specials | 30.06.2024
Dr. Markus Adick und Leonie Linke,LL.M. sind Co-Autoren im neuen GwG-Kommentar

In dem neu erschienenen Kommentar von Brock werden nicht nur die Vorschriften des GwG behandelt, sondern er umfasst auch die GwGMeldV-Immobilien, die §§ 89c und 261 StGB sowie den § 154 AO. Dr. Markus Adick und Leonie Linke, LL.M. durften die Kommentierung der §§ 50-59 GwG, §§ 89c, 261 StGB und § 154 AO übernehmen.





Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 13.06.2024
Deutschlands beste Anwälte 2024 !

Das Handelsblatt und der US-Verlag BestLawyers zählen Dr. Markus Adick und Leonie Linke, LL.M. auch im Jahr 2024 in Kernbereichen unserer Sozietät zu Deutschlands besten Anwälten. Dr. Markus Adick: Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht Leonie Linke, LL.M.: Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Das Ranking beruht auf einer Umfrage unter Anwälten nach der Reputation ihrer Wettbewerber.





Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Specials | 01.06.2024
Dr. Markus Adick – Aufnahme in den Expertenbeirat

Zum 1. Juni 2024 hat der Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (www.vab.de) Dr. Markus Adick für die Fachthemen Tax Compliance und Steuerstrafrecht in seinen Expertenbeirat aufgenommen. Der VAB vertritt die Interessen internationaler Banken, Wertpapierinstitute und Asset Manager in Deutschland.