Steuerstrafrecht

Unsere besondere Stärke: die Verbindung von Steuerrecht und Strafrecht.

Steuerliche Fehler sind strafrechtliche Risikofaktoren.

Das Steuerstrafrecht regelt die Sanktionen von Verstößen gegen Steuergesetze. Wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig in Unkenntnis lässt, verstößt gegen steuerliche Erklärungspflichten. Kommt es hierdurch zu einer Steuerverkürzung, drohen empfindliche Sanktionen.

 

Bei diesen Sanktionen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen

  • Steuerstraftaten (z.B. Steuerhinterziehung), die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden können und
  • Steuerordnungswidrigkeiten (z.B. leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuergefährdung), die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

 

Seit Jahren steht die Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung im Fokus von Strafverfolgungsbehörden. Dies liegt u.a. daran, dass durch bestimmte Erscheinungsformen von Steuerkriminalität (z.B. grenzüberschreitende Mehrwertsteuer-Hinterziehung oder aggressive Steuermodelle) in der EU jährlich Milliardenschäden entstehen. Zudem haben pressewirksame Fälle steuerlich optimierter Gestaltungen das Klima im Steuerstrafrecht insgesamt verschärft. Die Bereitschaft, ein Steuerstrafverfahren einzuleiten, ist hierdurch auch im Wirtschaftsleben erheblich gestiegen. Steuerliche Verfehlungen haben sich längst zu einem Risikofaktor für Unternehmen und deren Verantwortliche entwickelt.

 

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung rüsten die Finanzbehörden weiter auf. Unter anderem hat das Bundesfinanzministerium bereits konkrete Pläne für eine Spezialeinheit gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung vorgelegt. Angestrebt wird auch, das Bundeszentralamt für Steuern mit einer eigenen Steuerfahndung auf Bundesebene auszustatten. Diese Entwicklungen zeigen, dass das Steuerstrafrecht künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.

 

Wer mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert wird, findet sich in einem unbekannten Umfeld wieder, in dem ganz eigene Regeln gelten. Das Steuerstrafverfahren liegt weitgehend in der Hand der Finanzbehörde. Sie ermittelt in eigener Zuständigkeit oder im Auftrag einer Staatsanwaltschaft. Insbesondere die Rolle der Steuerfahndung ist hierbei problematisch, weil sie eine Doppelfunktion hat. Einerseits erforscht sie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, was sie an das Strafverfahrensrecht bindet und deshalb zur Objektivität verpflichtet. Andererseits ermittelt sie als Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen und hat sie das steuerliche Verfahrensrecht zu beachten. Dieses Nebeneinander zweier Verfahren mit unterschiedlicher Zielsetzung und abweichenden Regeln trägt dazu bei, das Steuerstrafverfahren regelmäßig lange dauern und erhebliches Konfliktpotenzial bergen können.

Beratung und Verteidigung im Steuerstrafrecht setzen deshalb solide Kenntnisse des Strafrechts sowie des Steuerrechts voraus. Anders gesagt: spezialisierte Strafverfolgung verlangt nach ebenso spezialisierter Verteidigung. Wir bieten Steuerstrafrecht nicht als zusätzliches Rechtsgebiet oder Ergänzung zum allgemeinen Strafrecht an, sondern es ist nachweislich seit Jahren unsere Kernkompetenz. Eine beträchtliche Zahl von Veröffentlichungen belegt unsere fundierte Kenntnis. Regelmäßig tragen wir zu aktuellen Themen vor und bilden uns laufend extern fort. So stellen wir sicher, dass wir fachlich immer auf der Höhe der Zeit sind.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in bundesweit und grenzüberschreitend geführten Steuerstrafverfahren. Als Verteidiger in allen Verfahrensstadien, auch wenn es streitig wird. Als Berater im Zusammenhang mit Korrekturen, Selbstanzeigen und der Einführung wirksamer Compliance-Strukturen. Und als fachlich fundierte und unabhängige Ansprechpartner für Steuerberater sowie für Kanzleien aus dem In- und Ausland, die uns regelmäßig für konsiliarische Zusammenarbeit oder als Verteidiger ihrer Mandanten hinzuziehen.

Aktuelles


Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Specials | 30.06.2024
Dr. Markus Adick und Leonie Linke,LL.M. sind Co-Autoren im neuen GwG-Kommentar

In dem neu erschienenen Kommentar von Brock werden nicht nur die Vorschriften des GwG behandelt, sondern er umfasst auch die GwGMeldV-Immobilien, die §§ 89c und 261 StGB sowie den § 154 AO. Dr. Markus Adick und Leonie Linke, LL.M. durften die Kommentierung der §§ 50-59 GwG, §§ 89c, 261 StGB und § 154 AO übernehmen.





Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 13.06.2024
Deutschlands beste Anwälte 2024 !

Das Handelsblatt und der US-Verlag BestLawyers zählen Dr. Markus Adick und Leonie Linke, LL.M. auch im Jahr 2024 in Kernbereichen unserer Sozietät zu Deutschlands besten Anwälten. Dr. Markus Adick: Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht Leonie Linke, LL.M.: Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Das Ranking beruht auf einer Umfrage unter Anwälten nach der Reputation ihrer Wettbewerber.





Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Specials | 01.06.2024
Dr. Markus Adick – Aufnahme in den Expertenbeirat

Zum 1. Juni 2024 hat der Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (www.vab.de) Dr. Markus Adick für die Fachthemen Tax Compliance und Steuerstrafrecht in seinen Expertenbeirat aufgenommen. Der VAB vertritt die Interessen internationaler Banken, Wertpapierinstitute und Asset Manager in Deutschland.