Wirtschaftsstrafrecht

Realistische Beratung und solide Verteidigung.

Das Wirtschaftsstrafrecht regelt die Sanktionen für Rechtsverstöße, die typischerweise bei wirtschaftlicher Tätigkeit begangen werden. 

Die Erscheinungsformen strafrechtlich relevanten Verhaltens mit wirtschaftlichem Bezug (sog. „white collar crime“) sind äußerst vielfältig. Es gibt eine Vielzahl von Straf- und Bußgeldtatbeständen, die sich in unterschiedlichen Spezialgesetzen finden. Im Kern des Wirtschaftsstrafrechts stehen dabei insbesondere

  • Betrug und Untreue,
  • Korruptionsdelikte,
  • Wettbewerbsdelikte,
  • Insolvenzdelikte,
  • der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie
  • Bilanz- und Buchführungsdelikte.

Die Bereitschaft der Ermittlungsbehörden, Fehlverhalten im Wirtschaftsleben auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. In vielen Bundesländern existieren Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsdelikte, deren Ermittler über besondere Expertise verfügen. Sie gehen dem Verdacht auf unrechtmäßiges Verhalten konsequent nach. Die Schwelle für die Einleitung von Ermittlungen liegt niedrig. Wird ein sog. Anfangsverdacht angenommen, ist das Spektrum möglicher Ermittlungsmaßnahmen breit.

 

Es drohen insbesondere Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen, Beschlagnahme von Unterlagen und Daten sowie die Pfändung von Vermögen. Die Folgen solcher Maßnahmen sind oftmals nicht oder nur schwer heilbar. Sie reichen vom Verlust der Reputation bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern bis zu persönlichen Belastungen, die ein oft über Jahre andauerndes Verfahren auslösen kann. Wer zum ersten Mal mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert ist, findet sich in einem unbekannten Umfeld wieder, in dem völlig andere Regeln als im Wirtschaftsleben gelten. Wirtschaftsstrafverfahren gehen oft an die Substanz – nicht nur finanziell.

Wir stehen betroffenen Personen in jedem Verfahrensstadium zur Seite.

Als Strafverteidiger, als Berater oder als Zeugenbeistand. Von der Einleitung von Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, welche Strategie wann hilft und worauf es in der jeweiligen Situation ankommt. Unsere Einschätzung ist realistisch und vernünftig. Wir helfen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und eine solide Verteidigung aufzubauen. Besonderen Wert legen wir darauf, Verfahren möglichst geräuschlos und schnell zu erledigen. Wir arbeiten reibungslos und kollegial im Rahmen von Sockelverteidigungen.

Aktuelles


Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 25.04.2025
brand eins zählt die Kanzlei ADICK LINKE zu den „besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2025“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht

brand eins zählt die Kanzlei ADICK LINKE zu den „besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2025“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Das Ranking von brand eins basiert auf einer Befragung unter Anwälten und Inhouse-Juristen für insgesamt 24 Rechtsgebiete, die das unabhängige Meinungsforschungsinstitut Statista durchgeführt hat.





Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 24.04.2025
Dr. Markus Adick hält Vortrag an Frankfurt School of Finance & Management

Für die Vorlesung im Studiengang Banking & Capital Markets Law an der Frankfurt School of Finance & Management referierte Dr. Markus Adick am 24. April 2025 zu dem Thema „Wirtschaftsstrafrechtliche Dimension des Bank- und Kapitalmarktrechts“.





Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 26.03.2025
Legal 500 EMEA – Auszeichnung als Top-Anwälte und Top-Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht 2024

Der internationale Branchendienst Legal500 zeichnet ADICK LINKE im Jahr 2024 erneut als führende Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht aus. Zur Begründung heißt es u.a. ‚Professionally outstanding white-collar crime firm – highly recommended for both companies and individuals. We regularly recommend clients to Adick Linke and have always received only very positive feedback.‘ Ferner sind Dr. Markus Adick und Leonie Linke, LL.M. als empfohlene Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht gelistet.