WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Realistische Beratung und solide Verteidigung.

Verteidigung in komplexen Wirtschaftsstrafsachen
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe betreffen regelmäßig unternehmerische Entscheidungen, Organisationsstrukturen und wirtschaftliche Transaktionen. Verfahren sind oft komplex, langwierig und mit erheblichen persönlichen sowie unternehmerischen Folgen verbunden.
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über Steuerstrafrecht und Fragen die uns als spezialisierten Anwälten regelmäßig begegnen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Denn die Erfahrung zeigt: jeder Fall ist anders. Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt auf.
Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die einen Bezug zum Wirtschaftsleben aufweisen. Geschützt werden insbesondere Vermögensinteressen, der faire Wettbewerb sowie die Funktionsfähigkeit einzelner Wirtschaftsbereiche. Teilweise dient das Wirtschaftsstrafrecht auch dazu, wirtschaftliche Betätigung insgesamt zu ordnen und zu lenken.
Wirtschaftsstrafrecht ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet. Es setzt sich aus einer Vielzahl von Normen zusammen, die sich auf unterschiedliche Lebens- und Unternehmensbereiche beziehen.
Typische Delikte im Wirtschaftsstrafrecht
Typische wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe sind unter anderem:
Betrug und Subventionsbetrug
Untreue
Korruptionsdelikte
Insolvenzstraftaten
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Bilanz- und Buchführungsdelikte
Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich. Die Bandbreite wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände spiegelt die Vielfalt wirtschaftlicher Betätigung und Regulierung wider.
Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafverfahren – Ablauf und Besonderheiten
Wirtschaftsstrafverfahren unterscheiden sich häufig deutlich von „klassischen“ Strafverfahren. Typisch sind umfangreiche Akten, komplexe wirtschaftliche Sachverhalte und ein enger Bezug zu außerstrafrechtlichen Regeln.
Spezialgesetze und außerstrafrechtliche Normen
Nur ein Teil der relevanten Vorschriften findet sich im Strafgesetzbuch. Zahlreiche Straf- und Bußgeldtatbestände sind in Spezialgesetzen geregelt, etwa in kapitalmarkt-, banken- oder insolvenzrechtlichen Regelwerken. Viele Strafnormen funktionieren im Zusammenspiel mit außerstrafrechtlichen Pflichten. Eine Strafbarkeit setzt daher häufig voraus, dass zuvor gegen zivilrechtliche, handelsrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vorgaben verstoßen wurde.
Sonderdelikte und Täterkreise
Viele Tatbestände sind Sonderdelikte und erfassen nur bestimmte Personengruppen, z.B. Organmitglieder, Geschäftsleiter, Arbeitgeber oder Schuldner. Dadurch sind Fragen der Täterstellung, Beteiligung, Zurechnung und Verantwortungsabgrenzung regelmäßig zentral.
Dauer und Struktur wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren
Wirtschaftsstrafsachen sind häufig langwierig. Verfahrensdauern von mehreren Jahren zwischen Einleitung und Abschluss sind in der Praxis nicht ungewöhnlich. Strafverfolgungsbehörden reagieren auf die wachsende Komplexität zunehmend durch Spezialisierung, etwa durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
Lange Verfahrensdauer bedeutet zugleich: frühzeitige Strategieentscheidungen, konsistente Verfahrensführung und kontrollierte Kommunikation sind häufig entscheidend.
Unternehmerische Entscheidungen und strafrechtliche Grenzen
Wirtschaftliche Betätigung ist mit Risiken verbunden. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Organe und Leitungspersonen einen weiten unternehmerischen Ermessensspielraum besitzen.
Business Judgement Rule
Innerhalb dieses Ermessensspielraums sind auch Fehlentscheidungen straflos, sofern die Entscheidung auf angemessener Informationsgrundlage getroffen wurde, zum Wohl des Unternehmens erfolgt und frei von Interessenkonflikten ist.
Das Strafrecht greift erst ein, wenn die zugrunde liegenden Sorgfaltspflichten eindeutig verletzt werden.
Risiko fehlerhafter Entscheidungen
Nicht jede wirtschaftlich nachteilige Entscheidung ist strafbar. Strafrechtliche Risiken entstehen typischerweise dort, wo Pflichten eindeutig missachtet werden oder wo Interessenkonflikte, verdeckte Vorteile oder unzureichende Entscheidungsgrundlagen eine Rolle spielen.
Arbeitsteilige Organisation und Zurechnung
Im Wirtschaftsleben entstehen Rechtsverstöße häufig aus arbeitsteiligen Strukturen. Selten ist nur eine Person beteiligt. Daraus folgen komplexe Fragen:
- Wer war wofür zuständig?
- Welche Informations- und Kontrollpflichten bestanden?
- Welche Handlungen sind einzelnen Personen zurechenbar?
- Verantwortungsbereiche und Delegation
Zuständigkeiten können delegiert werden. Entscheidend ist jedoch, ob Auswahl, Einweisung und Kontrolle ordnungsgemäß organisiert waren und ob Verantwortungsbereiche nachvollziehbar abgegrenzt wurden.
Wissen und Mitverantwortung
Auch erlaubtes und berufsübliches Verhalten kann strafrechtlich relevant werden. Wer sicher weiß oder erkennen muss, dass sein Verhalten zur Begehung einer Straftat genutzt wird, kann strafrechtlich verantwortlich sein. Einen generellen „strafrechtsfreien Raum“ beruflicher Tätigkeit gibt es nicht.
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